Rassistische Hetze vor Gericht!

Mehrere Hundert Organisationen und Einzelpersonen aus allen Landesteilen der Schweiz unterstützen die vier zentralen Forderungen der Privatkläger:innen im Verfahren wegen rassistischer Hetze gegen Menschen aus Eritrea.
Am 14. Mai 2025 wird am Bezirksgericht Uster die juristische Grundsatzfrage öffentlich verhandelt: Wie weit darf rassistische Rhetorik im Wahlkampf gehen – und wann greift der Rechtsstaat ein?
Der Fall basiert auf einer SVP-Medienmitteilung von 2019, in der Menschen aus Eritrea pauschal als „unintegrierbare Gewalttäter“ bezeichnet wurden. Die Organisationen Eritreischer Medienbund Schweiz und Linke POC reichten Strafanzeige ein – nun steht ein öffentliches Verfahren bevor.
Wir versammeln uns um 8:00 Uhr vor dem Bezirksgericht Uster, die Verhandlung startet um 8:30 Uhr
Kundgebung vorausichitlich um 13:00 Uhr
Kommt vorbei!